Liebe Abiturientinnen, liebe Abiturienten,
die schriftlichen Prüfungen nahen! Gleichzeitig bestimmt das Coronavirus die Nachrichten, aber mittlerweile auch unser alltägliches Leben. Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, soll bei der Abiturprüfung deshalb kein Nachteil entstehen. Aufgrund dessen sandte das Kultusministerium allen Schulleitungen heute Abend (Donnerstag, 12.03.2020) die folgende Nachricht zur Regelung des Unterrichts bis zum Abitur für den Jahrgang Q4 zu, die wir Euch hier direkt weitergeben möchten (gelb hinterlegter Text):
Freistellung der Abiturientinnen und Abiturienten des diesjährigen Prüfungsjahrgangs vom regulären Unterricht bis zu den Osterferien
Unser gemeinsames Bestreben in der aktuellen Situation liegt darin, den Abiturientinnen und Abiturienten die Teilnahme an den am 19.03.2020 beginnenden schriftlichen Prüfungen zu ermöglichen.
Deshalb haben wir uns dafür entschieden, die Abiturientinnen und Abiturienten vom regulären Unterricht ab Montag, den 16.03.2020, bis zu den Osterferien freizustellen. Die Prüfungstermine im Haupttermin sind davon selbstverständlich unberührt.
Es empfiehlt sich bei diesem Anlass, die betroffenen Schülerinnen und Schüler darauf hinzuweisen, dass sie selbst zur Absicherung ihrer Teilnahme am Haupttermin beitragen können, indem sie persönlich Verantwortung für eigene Vorsorgemaßnahmen übernehmen – z. B. durch das Vermeiden von großen Menschenansammlungen.