Information zur Organisation des Unterrichts in der Einführungsphase

Der hier gegebene Text gibt in Grundzügen die Umsetzung der „Oberstufen- und Abiturverordnung“ (OAVO vom 20. Juli 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2016) zur Organisation der Einführungsphase an der Georg-August-Zinn-Schule Reichelsheim wieder. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie jedoch grundsätzlich nur dort und den im Amtsblatt veröffentlichen Änderungen und Ergänzungen zur OAVO (vgl. hierzu http://www.kultusministerium.hessen.de).

In der Einführungsphase findet verbindlicher Unterricht an der GAZ-Schule im Klassensystem statt. Kunst, Musik, Ethik, Religion, Informatik, Erdkunde und Italienisch werden als Kurse angeboten. In der Qualifikationsphase wird im Kurssystem unterrichtet.
In der Qualifikationsphase wird unterschieden zwischen:

  • Grundkursen (2 bis 3 Wochenstunden),
  • Leistungskursen (5 Wochenstunden, LK Sport 6 Wochenstunden).

Die Kursarten dienen gemeinsam dem Ziel, Ihnen eine breit angelegte Grundbildung zu vermitteln.
Ein Kurs dauert jeweils ein halbes Jahr. Da aber die Unterrichtsinhalte von Halbjahr zu Halbjahr aufeinander aufbauen, bleiben Sie in Ihren beiden Leistungsfächern während der gesamten Qualifikationsphase (das sind zwei Jahre) und in den einbringpflichtigen Grundkursfächern mindestens für ein Schuljahr in der gleichen Lerngruppe.


Leistungsbeurteilung

Die Beurteilung Ihrer Leistungen erfolgt nach einem System von 15 Punkten.

Note 6 5- 5 5+ 4- 4 4+ 3- 3 3+ 2- 2 2+ 1- 1 1+
Punkte 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15

 

Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs gilt als nicht besucht und kann nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Um einen Kurs erfolgreich abzuschließen, braucht man mindestens 5 (!) Punkte.

Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten

In allen Fragen Ihrer Schullaufbahn und Ihrer Leistungen im verbindlichen und von Ihnen gewählten Unterricht berät Sie eine Lehrkraft als Tutorin oder Tutor. Es liegt in Ihrem Interesse, die Tutorinnen- bzw. Tutorenberatung regelmäßig in Anspruch zu nehmen.

Gemäß § 16,7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, sind die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über die Gefährdung der Versetzung sowie die Feststellung der Nichtversetzung zu informieren, sofern die Schülerin oder der Schüler dem nicht widersprochen hat. Zu Beginn des Halbjahres, in dem Sie volljährig werden, werden Sie von der Oberstufenleitung dazu aufgefordert, Ihr Einverständnis zu erklären oder den von einem Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommenen und unterschriebenen Widerspruch zu formulieren (Formblatt im Studienbuch).

Wahlmöglichkeiten

Die gymnasiale Oberstufe bietet Ihnen Möglichkeiten, Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechend Schwerpunkte im Rahmen der Bestimmungen zu bilden. Dabei wird unterschieden zwischen:

  1. verbindlich zu belegende (vgl. § 13 Qualifikationsphase) und
  2. in die Gesamtqualifikation einzubringende (vgl. Gesamtqualifikation) und
  3. zusätzliche Kurse (vgl. weiteres Angebot).

Mit der Wahl der fünf Prüfungsfächer muss die Abdeckung der drei Aufgabenfelder gewährleistet sein, wobei mit den drei schriftlichen Prüfungsfächern mindestens zwei der drei Aufgabenfelder abzudecken sind (Aufgabenfelder s.u.).
Neben den belegverpflichtenden sind zusätzliche Grundkurse zu wählen, damit Sie auf insgesamt 28 für die Gesamtqualifikation erforderliche Grundkurse kommen.
Darüber hinaus können Sie zusätzliche Kurse belegen, die Sie nicht in die Gesamtqualifikation einbringen, deren Besuch und Bewertung aber im Zeugnis vermerkt wird.


Kriterien zur Kurswahl

In Ihre individuelle Wahl gehen unterschiedliche Kriterien ein, die Sie gegeneinander abwägen sollten.
Ihre eigenen Fähigkeiten und Neigungen und Ihre Berufsorientierung werden vor allem die Wahl Ihrer Leistungsfächer beeinflussen, aber auch die Belegung der zusätzlichen Grundkurse wird im Wesentlichen davon bestimmt sein. Sie können Schwerpunkte nach den eigenen Interessen setzen und dort Ihr Wissen vertiefen.
Der Besuch der verbindlichen Grundkurse sichert eine breite allgemeine Grundbildung. Über die Mindestverpflichtung hinaus können Sie, wenn es der Stundenplan gestattet, Bildungsangebote zur Erweiterung Ihres Horizonts und Ihrer Kompetenzen nutzen und die Chance wahrnehmen, sich zusätzlich zu Ihren Leistungsschwerpunkten weitere Fachgebiete zu erschließen.
Sinnvoll kann es sein, die Fächerwahl nach übergeordneten Gesichtspunkten zu strukturieren, um fachübergreifendes Lernen zu ermöglichen oder sich mit fächerverbindenden Fragestellungen zu beschäftigen. Auf diese Weise können Sie Themen aus verschiedenen Perspektiven bearbeiten.


Verbindliche Fächer in der Einführungsphase

In der Einführungsphase sollen Sie auf der Grundlage Ihrer bisherigen Schulbildung die Voraussetzungen erhalten, erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten zu können. Sie haben während des gesamten Schuljahres verbindlichen Unterricht in folgenden Fächern (Pflichtstundenzahl in Klammern):

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (AF I)

  • Deutsch (4)
  • Fremdsprache (3+1)
  • weitere Fremdsprache (3+1 / 4)
  • Kunst oder Musik (2)

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (AF II)

  • Politik und Wirtschaft (2)
  • Geschichte (2)
  • Religionslehren/Ethik (2)

Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld (AF III)

  • Mathematik (4)
  • Physik (2)
  • Chemie (2)
  • Biologie (2)
  • Sport (2 (+1))
Zusatzangebot an der GAZ

Insgesamt müssen in der Einführungsphase 34 Wochenstunden belegt werden. Die zusätzlichen Angebote können Kompensations-, Orientierungs- und Profilbildungsstunden sein.
Als zusätzliches Wahlangebot stehen Ihnen die folgenden Fächer offen. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist jedoch eine ausreichende Teilnehmerzahl:

  • Informatik
  • Erdkunde
  • Italienisch
  • Umfangreiches AG-Angebot
Leistungsnachweise

Grundlage für die Beurteilung im Kurs sind die Ergebnisse aus Ihren im Unterricht kontinuierlich gezeigten Leistungen (vgl. auch unser Kompetenzraster) und aus Ihren schriftlichen Leistungsnachweisen. Folgende schriftliche Leistungsnachweise sind in der Einführungsphase in jedem Schulhalbjahr vorgeschrieben:

  1. in Deutsch, in jeder Fremdsprache und Mathematik je zwei Klausuren,
  2. in den übrigen Fächern je eine Klausur,
  3. im Fach Sport ist eine besondere Fachprüfung durchzuführen, die sportpraktische und sporttheoretische Prüfungsteile enthält; fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenz fließen in die Note ein.
Die Zulassung zur Qualifikationsphase

Die Zulassungskonferenz trifft ihre Entscheidung aus pädagogischer Verantwortung. Ist Ihre Zulassung gefährdet, erhalten Sie einen Vermerk auf dem Halbjahreszeugnis E1 mit der Angabe, in welchen Fächern Sie weniger als fünf Punkte erreicht haben.
Sie sind zugelassen, wenn Sie am Ende der Einführungsphase

  • alle verbindlichen Fächer mit mindestens fünf Punkten abgeschlossen haben, Ergebnisse von weniger als 5 Punkten in verbindlichen Fächern ausgleichen können durch jeweils ein Fach mit mindestens 10 Punkten oder mindestens jeweils 7 Punkten in zwei anderen verbindlichen Fächern. Dabei kann die negative Bewertung in den Fächern Deutsch, den verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In der Einführungsphase wird Französisch hierbei wie ein Hauptfach gewichtet.

Sie sind nicht zugelassen, wenn

  • Sie in einem verbindlichen Fach null Punkte erreicht haben,
  • Sie in zwei der Fächer Deutsch, verpflichtende Fremdsprachen, Mathematik weniger als fünf Punkte erreicht haben,
  • Sie in drei und mehr verbindlichen Fächern weniger als fünf Punkte erreicht haben.

Wenn Sie die genannten Bedingungen aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht erfüllen, berät auf Antrag die Konferenz über Ihre Zulassung. Sie werden in besonderen Ausnahmefällen zugelassen, wenn Ihre während der Einführungsphase gezeigte Leistungsfähigkeit und Ihr Leistungswille begründeten Anlass zu der Vermutung geben, dass Sie in der Qualifikationsphase erfolgreich mitarbeiten und die Bedingungen im Hinblick auf das Abitur erfüllen können.

Die Wiederholung der Einführungsphase

Werden Sie nicht zur Qualifikationsphase zugelassen, so können Sie die Einführungsphase wiederholen. Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie bereits die Klasse 10 wegen Nichtversetzung wiederholt haben.
Für eine freiwillige Wiederholung gelten die allgemeinen Bestimmungen: Sie ist nur möglich, wenn die Einführungsphase noch nicht wiederholt wurde und muss schriftlich bei der Schulleiterin beantragt werden. Der Antrag ist von Ihren Erziehungsberechtigten oder, falls Sie volljährig sind, von Ihnen selbst spätestens sechs Wochen nach Eintritt in die Qualifikationsphase zu stellen. Über die Zulassung zur Qualifikationsphase ist auf der Grundlage der Ergebnisse des Wiederholungsjahres erneut zu entscheiden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Qualifikationsphase erfolgreich abschließen können, erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, die gymnasiale Oberstufe nach der Jahrgangsstufe Q2 mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zu verlassen.

Die sinnvolle Planung Ihrer Schullaufbahn ist nur möglich, wenn Sie bereits in der Einführungsphase die wichtigsten Bestimmungen der Abiturprüfungsordnung kennen.

Anhang:

OAVO § 13 (Qualifikationsphase)
(8) In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen die Schülerinnen und Schüler in den Grundkurs- und Leistungskursfächern mindestens die in Anlage 7 genannten Kurse besuchen. § 9 Abs. 4 bleibt unberührt.
Die Verpflichtungen nach Satz. 1 haben die Schülerinnen und Schüler in zeitlich und inhaltlich aufeinanderfolgenden Kursen zu erfüllen. Mit null Punkten bewertete Kurse gelten als nicht besucht. Sie können nicht zur Erfüllung der Belegverpflichtung herangezogen werden, sind aber im Halbjahreszeugnis auszuweisen… Themen- oder inhaltsgleiche Kurse können einmal wiederholt werden. In der Gesamtqualifikation nach § 26 kann jedoch nur das Ergebnis des Wiederholungskurses angerechnet werden.

Vgl. auch:
Informationsbroschüre: „Abitur in Hessen – Ein guter Weg“ , Hessisches Kultusministerium
Studienbuch der GAZ-Schule (wird im Rahmen des ersten Elternabends ausgeteilt)

lehrer hessen 0222

WheelUP - Parcour

Neu