Berufspraktikum im europäischen Ausland
Schwerpunkt: Europäisches Parlament in Brüssel

Zielsetzung

Das Auslandspraktikum gibt die Möglichkeit, eigenständig und selbstverantwortlich Initiative, Einsatz- und Leistungsbereitschaft zu entwickeln, um so in einer fremden Umgebung sozial, kulturell, fremdsprachlich und beruflich zu bestehen.

Denn gerade in der heutigen Zeit spielen fremdsprachliche und kulturelle Kompetenzen sowie die Fähigkeit der Zusammenarbeit in internationalen Teams eine immer wichtigere Rolle. Dieses Praktikum bietet den Schülern die Möglichkeit, diese Kompetenzen zu entwickeln und fachliche Kenntnisse im Bereich Politik und Wirtschaft zu erweitern.

Entsprechend dient das Auslandspraktikum als Orientierung für das spätere Berufs‐ und Arbeitsleben.

Teilnahmevoraussetzungen

Das Auslandspraktikum richtet sich an Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase.

Für die Teilnahme an einem Auslandspraktikum gibt es grundsätzlich keine speziellen Voraussetzungen. Allerdings steht in jedem Jahr nur eine begrenzte Anzahl an Praktikumsplätzen zur Verfügung, was ein entsprechendes Auswahlverfahren erforderlich macht. Dabei spielen vor allem persönliche Faktoren wie Leistungsbereitschaft, Interesse, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit eine wesentliche Rolle, wobei die konkrete Auswahl selbst in Absprache mit der dafür zuständigen Lehrkraft erfolgt.

Praktikumszeitraum

Das Berufspraktikum findet in der Regel zwei Wochen vor den Osterferien statt. Wer sich für einen Praktikumsplatz im Ausland interessiert, wendet sich zu Beginn der Einführungsphase (E1) bei der organisierenden Lehrkraft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Studienleiter.

Antrag auf Beurlaubung

Bevor das Praktikum in Angriff genommen werden kann, muss ein Antrag auf Beurlaubung für ein Auslandspraktikum gestellt werden.

Hinweise zum Auslandspraktikum

Wichtige Hinweise zum Auslandspraktikum einschließlich des Anmeldeformulars können sie sich herunterladen: Adobe PDF file icon 32x32

 

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