GAZ gazLiebe Eltern,

aktuell erreichen uns Nachfragen seitens der Elternschaft wegen der Einreise aus Risikogebieten (wenn Sie z. B. Ihren Urlaub dort verbracht haben) und ob dies ggf. Folgen für den Schulbesuch der Kinder haben könnte.

Deshalb sende ich Ihnen anbei die Informationen, die wir der Homepage des Sozialministeriums (https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende)  entnommen haben und um deren Beachtung ich dringend bitte:

 

Einreisende

Was ist für Einreisende prinzipiell zu beachten?
Einreisende aus sog. Risikogebieten (diese finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) müssen sich direkt und ohne Umwege in häusliche Quarantäne begeben. Ausgenommen davon sind Einreisende, die ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, für das maximal 48 Stunden vor Einreise ein PCR-Test durchgeführt wurde und das bescheinigt, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2 vorliegt. Ein negativer PCR-Test ist als ärztliches Zeugnis ausreichend. Einreisende sind dann von den Quarantänebestimmungen befreit.
Auch nach Einreise aus einem Risikogebiet kann ein negatives ärztliches Zeugnis die Quarantäneregelung aufheben. Auch hier stellt ein negativer PCR-Test einen ausreichenden Nachweis dar. Dieser ist nur dann kostenlos, wenn er binnen 72 Stunden nach Einreise durchgeführt oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst veranlasst wird.
Bitte beachten Sie: Einreisende aus Risikogebieten sind verpflichtet auf Aufforderung ein ärztliches Zeugnis vorweisen zu können. Ausreichend hierfür ist das Laborergebnis eines PCR-Test. Falls dieser nicht bereits bei Einreise vorgewiesen werden kann, müssen Einreisende ggf. eine Testung dulden.

Wie verhalte ich mich nach Einreise aus einem Risikogebiet?
Einreisende aus Risikogebieten, die mit dem Flugzeug landen, und kein aktuelles Testergebnis vorlegen, werden direkt am Frankfurter Flughafen getestet. Sowohl das DRK-Testzentrum als auch ein privat betriebenes Testzentrum bieten PCR-Testungen an. Begeben Sie sich danach auf direktem Wege in die eigene Häuslichkeit. Bei negativen Ergebnis sind Sie von den Quarantänebestimmungen befreit.
Die Testzentren am Frankfurter Flughafen sind ausschließlich für Einreisende, die aus ausgewiesenen Risikogebiet einreisen.
Wenn Ihre Einreise aus einem Risikogebiet am Frankfurter Flughafen erfolgt, wird Ihre Aussteigerkarte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt übermittelt. So kann sichergestellt werden, dass alle Einreisenden aus Risikogebieten nachverfolgbar sind.  Das zuständige Gesundheitsamt ist das Gesundheitsamt des ersten Wohnsitzes, an dem Sie gemeldet sind. Zuständig für Einreisende ohne Wohnsitz in Deutschland (z.B. durch Geschäfts- oder Urlaubsreise) ist das Gesundheitsamt des geplanten Aufenthaltsortes.

Wie verhalte ich mich, wenn ich aus einem Risikogebiet komme, aber nicht per Flugzeug einreise? Wie verhalte ich mich, wenn ich aus einem Nicht- Risikogebiet komme?
Einreisende, die NICHT aus Risikogebieten am Frankfurter Flughafen einreisen sowie jene, die auf anderem Wege nach Hessen einreisen (z.B. Auto, Bus, Bahn) können, der Verordnung folgend, bei einem niedergelassenen Arzt bzw. Ärztin oder einem Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung getestet werden. Eine telefonische Voranmeldung ist in jedem Fall dringend notwendig.
Die Testung ist innerhalb von 72 h nach Einreise durchzuführen und ist kostenlos.
Eine Arztpraxis für den Test finden Sie über die Arzt-und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH): https://www.kvhessen.de/coronatests/
Die KV hat eine Liste der Testzentren in Hessen zusammengestellt: https://www.kvhessen.de/presse/servicezeiten-c-koc .

 

Testungen

Wo muss ich das Testergebnis hinsenden?
Das Testergebnis bewahren Sie mindestens 14 Tage auf. Sie müssen dieses an keine Stellen versenden.

Wie kann ich mich testen lassen, wenn ich nach Einreise aus einem Risikogebiet auf direktem Weg in der eigenen Häuslichkeit angekommen bin?
Melden Sie sich umgehend bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, das Sie für den Arztbesuch von der Quarantänepflicht befreien kann.  Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder in einem Testzentrum Ihrer Wahl. Zum Nachweis Ihrer Reise halten Sie ggf. Unterkunftsbuchungen bereit. Bis zum Testergebnis fallen Sie unter die geltenden Quarantänebestimmungen. Erst mit negativem Ergebnis sind Sie hiervon befreit. Bitte beachten Sie, dass die Testung nur binnen 72 Stunden nach der Einreise kostenlos ist. Überschreiten Sie diese Zeit, müssen die Testkosten privat getragen werden.

Die Liste der vom RKI eingestuften Risikogebiete finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).

 

Sollten Sie aufgrund der o. a. Regelung am Montag z. B. ihr Kind nicht zur Schule schicken können, weil Sie in einem Risikogebiet Urlaub gemacht haben und das Testergebnis noch aussteht, so bitten wir Sie um kurze Rückmeldung an unser Sekretariat. Sobald Ihnen jedoch ein negatives Testergebnis vorliegt, kann Ihr Kind natürlich die Schule besuchen.

 

Nach aktuellem Stand liegt uns seitens unseres Schulträgers kein Formular für diesen Fall vor. Sie müssen uns zudem nicht das negative Testergebnis vorlegen! Sollten sich hier geänderte Bestimmungen ergeben, werde ich Sie umgehend informieren.

 

Ich bitte um Beachtung und wünsche allen noch ein schönes Wochenende, bevor am Montag die Schule wieder beginnt.

 

Freundliche Grüße

Kirsten Gebhard-Albrecht, Schulleiterin

lehrer hessen 0222

WheelUP - Parcour

Neu