Bedingungen zur Fachhochschulreife (nach OAVO §48)

Schulischer Teil
KursartAnzahlGewichtungPunkte
Leistungskurs 2 x 2 x 2 mindestens 40
Grundkurs 11 x 1 mindestens 55
 
Zu den Leistungskursen:

In 2 der 4 Leistungskurse müssen mindestens 05 Punkte erreicht sein.

Zu den Grundkursen

Unter den Grundkursen müssen sein:

  • 2 Deutsch
  • 2 einer Fremdsprache
  • 2 Politik und Wirtschaft oder Geschichte
  • 2 Mathematik
  • 2 einer Naturwissenschaft

Sind schon ein oder mehrere Fächer im LK-Bereich vertreten, werden die 11 Gk mit frei wählbaren Gk aufgefüllt werden (höchstens je 2 Kurse pro Fach). Wiederholer können Kurse aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren nach eigener Wahl einbringen (Q1/Q2 oder Q2/Q3 oder Q3/Q4).

In 7 der 11 Grundkurse müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden.

Gesamtwertung

Die Gesamtwertung muss mindestens 95 Pkte, höchstens 285 Punkte ergeben. Durchschnittsnote: siehe Tabelle (OAVO Anlage 12).

Beruflicher Teil (vgl. auch „Hinweise zu den Praktikumsregelungen…“)

Entweder ... oder

  • Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
  • Schulische Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung.
  • eine mindestens einjährige Berufs- oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder durch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich dabei nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Auf Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu sechs Monaten, der mehr als 18-monatige freiwillige Wehrdienst bis zu zwölf Monaten anzurechnen.

lehrer hessen 0222

WheelUP - Parcour

Neu