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Schulordnung

der
Georg-August-Zinn-Schule
Reichelsheim

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Unsere Schule ist eine Gemeinschaft

Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, die Sekretärinnen, der Hausmeister und viele andere bilden zusammen die Schulgemeinde. Wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, gibt es „Spielregeln“, an die sich jeder halten soll. Wir gehen höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander um und schaffen auf diese Weise eine angenehme Atmosphäre in unserer Schule.
Wir stehen für unser Reden und Handeln ein und übernehmen die Verantwortung dafür.

 

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Wenn es Streit gibt

Konflikte müssen fair und gewaltfrei ausgetragen werden. Wenn Schüler oder Schülerinnen einen Streit nicht beilegen können, wenden sie sich an
die Lehrerinnen und Lehrer oder unsere Streitschlichter.
Erster Ansprechpartner für die Eltern ist der beteiligte Lehrer oder der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin.

 

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Niemand soll in der Schule verletzt werden

Auch bei Sport und Spiel nehmen wir Rücksicht aufeinander. Für Spiele im Freien sind die ausgewiesenen Flächen da.
Wegen der Verletzungsgefahr sind Schlitterbahnen und Schneebälle sowie Knallkörper nicht erlaubt.
Selbstverständlich sind gefährliche Gegenstände jeder Art verboten; sie dürfen erst gar nicht in die Schule mitgebracht werden.

Keine Macht den Drogen

Drogen jeder Art sind gemäß dem Jugendschutzgesetz in der Schule verboten. Auch das Rauchen ist auf dem Schulgelände lt. Hess. Schulgesetz nicht gestattet. Das Schulgelände endet an den jeweiligen gelben Markierungen.

Unsere Schule soll gut aussehen

Alles, was der Schule gehört, muss sorgfältig behandelt werden, denn es war teuer. Nichts darf beschmiert oder beschädigt werden. Zu einer sauberen Schule tragen wir alle bei. Abfälle gehören in die Mülleimer, Wertstoffe werden getrennt gesammelt, Pfandflaschen werden zurückgegeben.
Der Hofdienst sorgt für einen aufgeräumten Pausenbereich. Grober Schmutz im Klassenraum wird von denjenigen beseitigt, die ihn verursacht haben. Jede Klasse oder Lerngruppe ist für den gerade benutzten Raum verantwortlich.

Am besten sind die Pausen

In den großen Pausen stehen den Schülerinnen und Schülern nur die Pausenbereiche oberer Hof, unterer Hof (siehe hellblaue Markierungen)
und Eingangshalle (für Oberstufenschüler zusätzlich ihr Aufenthaltsraum) zur Verfügung. Beim Wechsel der Unterrichtsräume nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen mit in die Pause.
An den Verkaufsstellen gilt nicht das „Recht des Stärkeren“. Jeder stellt sich ohne zu drängeln an. Die kleinen Pausen dienen nur dem Raumwechsel. Wir vermeiden Lärm und denken an Mitschüler, die vielleicht eine Arbeit schreiben.

Wandern“ gehört zum Schulalltag

Das „Wandern“ zwischen den Schulgebäuden und den Sportanlagen beginnt nach den Pausen. Der Weg über den Busbahnhof ist kein „Wanderweg“.

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Unterricht muss sein

Alle sind pünktlich, damit der Unterricht ohne Störungen anfängt. Die Schülerinnen und Schüler versammeln sich vor den Klassen- oder Fachräumen.
Wenn sich die Lehrerinnen oder Lehrer verspäten, benachrichtigt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher 10 Minuten nach dem Gong
das Sekretariat. Die Gruppe wartet ruhig, damit der Unterricht der anderen nicht gestört wird.
Während der Unterrichtszeit darf sich keine Schülerin und kein Schüler im Treppenhaus oder auf den Gängen aufhalten.
Elektronische Geräte aller Art—auch Handys— dürfen nur zu Unterrichtszwecken bzw. in den dafür vorgesehenen Handyzonen (Oberstufenraum, Teestube, Sekretariat und Mediothek) benutzt werden. Außerhalb der Unterrichtszeiten dürfen Handys nach vorheriger Absprache mit der aufsichtsführenden Lehrkraft genutzt werden. Sie müssen, auch während der Pausen, für niemanden sichtbar ausgeschaltet und aufbewahrt wer-
den.
Nach dem Beschluss der Schulkonferenz werden die elektrischen Geräte und Handys, die entgegen der Regel benutzt werden, von Lehrkräften eingezogen. Nur die Eltern dürfen diese in der Verwaltung abholen.
Die Lehrkraft beendet den Unterricht frühestens mit dem Gong.
Nach Unterrichtsschluss achten alle darauf, dass die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt und die Lichter ausgeschaltet sind.

Ohne Eltern geht es nicht

Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind die Schule regelmäßig besucht und dass das erforderliche Unterrichtsmaterial vollständig mitgebracht wird.
Eltern halten Kontakt zur Schule durch Gespräche mit dem Kind, Lesen der Mitteilungsblätter, Teilnahme an Elternabenden und Elternsprechtagen, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, sowie Gesprächen mit den Lehrkräften.
Bei Erkrankung des Kindes benachrichtigen die Eltern umgehend die Schule. Morgens ab 7.30 Uhr ist das Sekretariat besetzt. Eine Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag schriftlich erfolgen.

Es ist schön, dass wir eine Cafeteria haben

Jeder sollte sich so verhalten, dass keinem der „Appetit“ verdorben wird. Dazu gehört insbesondere das Einhalten der üblichen Tischsitten. Alle Gegenstände werden so behandelt, dass auch noch die Nächsten ihre Freude daran haben. Tische sind keine Sitzgelegenheiten, dazu gibt es Stühle!

Es muss leider gesagt werden

Toiletten dürfen nur einzeln und nur als Toiletten benutzt werden, nicht als Treffpunkt oder illegales Raucherzimmer.

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Das Schulgelände steht nicht jedem offen

Besucher melden sich im Sekretariat und erhalten dort, wenn möglich, eine Aufenthaltserlaubnis. Tiere dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden, denn es gibt Kinder, die darauf allergisch reagieren könnten.

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Was dir gehört - was mir gehört

Jeder muss mit dem Eigentum von Mitschülerinnen, Mitschülern und Lehrkräften sowie dem Schuleigentum sorgfältig umgehen. Das gilt im besonderen Maße für Schulbücher.
Wertvolle Gegenstände, wie z. B. Handys oder größere Geldbeträge, sollen erst gar nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schule kann bei Verlust oder Diebstahl keinen Ersatz leisten.

An den Haltestellen und in öffentlichen Verkehrsmitteln verhält sich jeder so, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Die Anweisungen der Aufsichten müssen unbedingt befolgt werden.

Zu guter Letzt

In dieser Schulordnung ist längst nicht alles gesagt, was für den Schulalltag von Bedeutung ist.
Immer gilt der Grundsatz, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo sie die des anderen einschränkt oder verletzt. Wenn alle sich daran halten,
ist das Zusammenleben in der Schule einfacher.

Beurlaubungen
Bis zu zwei Tagen kann die Beurlaubung durch den Klassenlehrer erfolgen. Bei längeren Zeiträumen ist die Schulleitung zuständig. Für Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien gelten besondere Regelungen, die im Sekretariat erfragt werden können.


Karikaturen von Antonio Seifert

 

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