Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsganges müssen bis zum Ende der Sekundarstufe 1 (Klasse 9 bei G8, Klasse 10 bei G9) laut verbindlicher Gesamtstundentafel eine Mindestanzahl an Wahlunterrichten besuchen. Im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G8) sind dies fünf, im nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G9) sind dies vier Stunden.

Wahlunterricht wird an der GAZ durch die Teilnahme an AGs ermöglicht. Anwesenheit, Mitarbeit und Benotung werden wie im regulären Fachunterricht geregelt. Förderkurse werden ebenfalls als Wahlunterricht anerkannt.

 
 

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